Verwaltungsgerichtshof
19.02.1954
2233/63
GRS wie VwGH Erkenntnis 1954/02/05 1050/51 1
Für die Selbständigkeit eines Vertreters als Voraussetzung seiner Unternehmereigenschaft ist es entscheidend, ob er das Unternehmerwagnis trägt und deshalb bei seinen Entschlüssen von einer über die ausdrücklich übernommenen Vertragspflichten hinausgehenden Bindung an Weisungen des Geschäftsherrn freibleibt oder nicht.
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E 5.2.1954, 1050/51 #1 VwSlg 876 F/1954;
y8544;