Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.04.1964

Geschäftszahl

2198/63

Rechtssatz

Auch Berufungsentscheidungen haben Angaben über Fälligkeit der Abgabe zu enthalten, doch führt der Mangel einer solchen Angabe nicht zur Rechtswidrigkeit des Berufungsbescheides. *

E 2.4.1964, 2198/63 #2 VwSlg 3054 F/1964

Beachte

y14938;