Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.11.1964

Geschäftszahl

2151/63

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1956/01/18 2728/53 2

Stammrechtssatz

Übereinkommen zwischen nahen Verwandten müssen, wenn sie steuerlich anerkannt werden sollen, ausreichend nach außen zum Ausdruck kommen, weil sonst abgabenrechtliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden können.

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E 18.1.1956, 2728/53 #2