Verwaltungsgerichtshof
20.03.1964
2082/63
GRS wie 1580/59 E 21. Dezember 1960 RS 2
Die Ausnahme der Dienstnehmer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis von der Arbeitslosenversicherungspflicht nach Paragraph eins, Absatz 2, Litera a, AlVG kann nur auf die Beschäftigung in diesem Dienstverhältnis bezogen werden.