Verwaltungsgerichtshof
27.02.1964
2062/63
GRS wie 1810/50 E 27. Februar 1964 VwSlg 6255 A/1964 RS 1
Zur Auslegung des Einkommensbegriffes des KOVG sind die Grundsätze des Einkommensteuerrechtes heranzuziehen, aber verschiedene, sich aus dem Zweck des KOVG ergebende Besonderheiten zu beachten.