Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.10.1963

Geschäftszahl

1938/63

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Beschluß 1960/10/19 1733/60 1

Stammrechtssatz

Die Bundesentschädigungskommission ist eine Kollegialbehörde des Artikel 133, Ziffer 4, B-VG. Die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ist daher ausgeschlossen.

Beachte

y24566;