Verwaltungsgerichtshof
31.10.1963
1938/63
GRS wie VwGH Beschluß 1960/10/19 1733/60 1
Die Bundesentschädigungskommission ist eine Kollegialbehörde des Artikel 133, Ziffer 4, B-VG. Die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ist daher ausgeschlossen.
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