Verwaltungsgerichtshof
25.02.1964
1906/63
Bei einer Gutschrift von UmsatzPROVISIONEN ist zu prüfen, ob die Arbeitnehmer die Verfügungsgewalt über die gutgeschriebenen Beträge tatsächlich erlangt haben (Hinweis E 25.7.1962, 926/59). Die Tatsache des Zufließens einer Provision kann nicht bereits daraus geschlossen werden, daß die Arbeitnehmer zugleich Gesellschafter der arbeitgebenden Gesellschaft sind. *
E 25.2.1964, 1906/63 #1;
y6433;