Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.01.1965

Geschäftszahl

1902/63

Rechtssatz

Aus einer Indikationsangabe eines verordneten Heilmittels kann kein bei der Beweiswürdigung unmittelbar verwertbarer Schluß aus Art und Schwere des behandelten Leidens gezogen werden (Erfahrungen des Lebens).