Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.10.1964

Geschäftszahl

1661/63

Rechtssatz

Die in Erfüllung der Pflicht zur Hilfeleistung nahen Familienangehörigen zumutbaren Handreichungen müssen von diesen nicht tatsächlich erbracht werden; es geht vielmehr nur darum, die bezeichneten Handreichungen als solche zu charakterisieren.