Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.10.1964

Geschäftszahl

1661/63

Rechtssatz

Eine fallweise notwendig werdende und jedermann zumutbare Handreichung wie das Aufhelfen nach einem gelegentlichen Sturz, vermag einen Anspruch auf Pflegezulage nicht zu begründen (Im wesentlichen gl wie E 21.2.1964, 1324/63 sowie Hinweis auf E 7.3.1958, 633/55, VwSlg 4598 A/1958).