Verwaltungsgerichtshof
29.05.1964
1614/63
Die Verrichtungen des Haushaltes zählen nicht zu den "lebenswichtigen Verrichtungen" nach § 18 Abs 1 KOVG 1957.Die Verrichtungen des Haushaltes zählen nicht zu den "lebenswichtigen Verrichtungen" nach Paragraph 18, Absatz eins, KOVG 1957.