Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.1964

Geschäftszahl

1613/63

Rechtssatz

Vor Berechnung des zurechenbaren Einkommens nach Paragraph 13, Absatz 2, KOVG sind die sonst gebotenen Absetzungen vom Einkommen des Ehegatten durchzuführen.