Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.05.1964

Geschäftszahl

1510/63

Rechtssatz

Freiwillige Beiträge für Kranken- und Sterbevorsorge sind bei Beziehern von Renten aus der Pensionsversicherung bei der Einkommensermittlung nach Paragraph 13, Absatz eins, KOVG 1957 nicht als Abzugsposten zu berücksichtigen.