Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.1964

Geschäftszahl

1391/63

Rechtssatz

Eine Wiederaufnahme des Verfahens von Amts wegen, die ohne Einschränkung verfügt wird, hat eine völlige Wiederaufnahme des Veranlagungsverfahrens zur Folge. Daran vermag auch das Verbot des Paragraph 307, Absatz 2, BAO nichts zu ändern.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001391.X02