Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.09.1963

Geschäftszahl

1387/63

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1283/63 B 4. September 1963 RS 1

Stammrechtssatz

Die Landesgrundverkehrskommission beim Amte der Oberösterreichischen Landesregierung ist jetzt als Kollegialbehörde eingerichtet, die den Voraussetzungen des Artikel 133, Ziffer 4, B-VG in jeder Hinsicht entspricht.