Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.1964

Geschäftszahl

1375/63

Rechtssatz

Eine traumatische Schädigung, die eine organische leichte Demenz zur Folge hat, ist nicht nach Abschnitt IV/22 b, sondern, wie sich aus dieser Bestimmung ergibt, nach Abschnitt römisch fünf Ziffer eins, der Richtsätze einzuschätzen.