Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.10.1964

Geschäftszahl

1322/63

Rechtssatz

Die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Betriebsanlage auftretenden Immissionen, die aber nicht von der Anlage hervorgerufen werden, sondern von den Benutzern der Anlage begründen nicht die gewerbepolizeiliche Genehmigungspflicht der Betriebsanlage (hier eines Schilifts; Hinweis B 28.4.1961, 1082/60, hier jedoch ohne gegebene ausführliche Begründung hinsichtlich Gast- und Schankgewerbe).