Verwaltungsgerichtshof
22.11.1963
1282/63
Das Wagnis der Berufsausübung ist bei der Berufseinschätzung (Hinweis E 25.11.1955, 2657/54, VwSlg 3896 A/1955) im Hinblick auf die Gefahr einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu berücksichtigen.