Verwaltungsgerichtshof
22.11.1963
1282/63
Ein Verfahren zur Einschätzung nach Paragraph 8, KOVG 1957 ist mangelhaft, wenn einerseits die Überstundenleistung als überdurchschnittliche Anforderung (im Beruf eines Kleinlandwirtes) bezeichnet wird, anderseits die Anforderung als mäßiggradig bezeichnet wird, weil Erholungspausen eingelegt werden können.