Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1963

Geschäftszahl

1282/63

Rechtssatz

Ein Verfahren zur Einschätzung nach Paragraph 8, KOVG 1957 ist mangelhaft, wenn einerseits die Überstundenleistung als überdurchschnittliche Anforderung (im Beruf eines Kleinlandwirtes) bezeichnet wird, anderseits die Anforderung als mäßiggradig bezeichnet wird, weil Erholungspausen eingelegt werden können.