Verwaltungsgerichtshof
17.04.1964
1281/63
Nach Aufhebung der Ziffer 1 des Paragraph 3, Absatz eins, Kriegsopfer-ErnährungszulagenG 1957 durch den VfGH (E 24.3.1962, G 3/61) war die Ziffer 2 der gleichen Gesetzesstelle auch auf selbständig Erwerbstätige sinngemäß anzuwenden.