Verwaltungsgerichtshof
11.11.1964
1268/63
Wenn ALLE Gesellschafter einer PERSONENGESELLSCHAFT ihre Anteile am Betriebsvermögen der Gesellschaft mit Wirkung auf DENSELBEN STICHTAG veräußern, dann kommt hiefür nicht die Umsatzsteuerbefreiung für die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen in Betracht; es liegt vielmehr eine Geschäftsveräußerung im ganzen vor.