Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.11.1964

Geschäftszahl

1268/63

Rechtssatz

Wenn ALLE Gesellschafter einer PERSONENGESELLSCHAFT ihre Anteile am Betriebsvermögen der Gesellschaft mit Wirkung auf DENSELBEN STICHTAG veräußern, dann kommt hiefür nicht die Umsatzsteuerbefreiung für die Veräußerung von Gesellschaftsanteilen in Betracht; es liegt vielmehr eine Geschäftsveräußerung im ganzen vor.