Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.11.1964

Geschäftszahl

1268/63

Rechtssatz

Wenn ALLE Gesellschafter einer PERSONENGESELLSCHAFT ihre Anteile am Betriebsvermögen der Gesellschaft mit Wirkung auf DENSELBEN STICHTAG veräußern, dann liegt umsatzsteuerlich eine Geschäftsveräußerung im ganzen vor.