Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.10.1964

Geschäftszahl

1179/63

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1956/01/18 2728/53 2

Stammrechtssatz

Übereinkommen zwischen nahen Verwandten müssen, wenn sie steuerlich anerkannt werden sollen, ausreichend nach außen zum Ausdruck kommen, weil sonst abgabenrechtliche Folgen willkürlich herbeigeführt werden können.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1964:1963001179.X03