Verwaltungsgerichtshof
02.10.1964
1179/63
Ist eine Schätzung zulässig, so steht die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde zwar im allgemeinen frei, doch muß der Schätzungsvorgang jedenfalls schlüssig sein (Hinweis E 29.11.1957, 2873/54 VwSlg 1729 F/1957).
ECLI:AT:VWGH:1964:1963001179.X02