Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1964

Geschäftszahl

0896/63

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1546/63 E 6. Juli 1964 RS 1

Stammrechtssatz

Gegen einen Intimationsbescheid, der einwandfrei als solcher gekennzeichnet ist, bestehen unter dem Gesichtspunkt des Paragraph 18, Absatz 4, AVG keine Bedenken.