Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.09.1963

Geschäftszahl

0872/63

Rechtssatz

Bei der Beurteilung, auf welches Entgelt und auf welche Sonderzahlungen der Dienstnehmer im konkreten Fall Anspruch hat, muß von den allg. zivilrechtl. Grundsätzen ausgegangen werden.