Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.02.1964

Geschäftszahl

0758/63

Rechtssatz

Es kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Übernahme eines Hofes durch den Hoferben, der auch bisher auf dem Hof gearbeitet hat, eine Änderung der beruflichen Verhältnisse bewirkt.