Verwaltungsgerichtshof
17.10.1963
0754/63
Die Begriffe "Abwicklung und Sicherung" im Paragraph 10, des Eisenbahngesetzes 1957 weisen unzweideutig auf Einrichtungen hin, die mit dem Eisenbahnbetrieb oder dem Eisenbahnverkehr in einem solchen Zusammenhang stehen, daß ohne diese ein geordneter Eisenbahnbetrieb oder Eisenbahnverkehr nicht möglich ist.