Verwaltungsgerichtshof
28.09.1962
0588/63
Soweit mit Entschädigungen, die anläßlich der Begründung von Stromleitungsservituten gewährt werden, auch Ersatz für die Bodenwertminderung geleistet wird, unterliegen sie nicht als "Entschädigungen für entgehende Einnahmen" der Einkommensteuer. *
E 28.9.1962, 0588/63 #2;
y8202;