Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1962

Geschäftszahl

0588/63

Rechtssatz

Soweit mit Entschädigungen, die anläßlich der Begründung von Stromleitungsservituten gewährt werden, auch Ersatz für die Bodenwertminderung geleistet wird, unterliegen sie nicht als "Entschädigungen für entgehende Einnahmen" der Einkommensteuer. *

E 28.9.1962, 0588/63 #2;

Beachte

y8202;