Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1962

Geschäftszahl

0588/63

Rechtssatz

Die Auswirkung der zwangsweisen Einverleihung eines Stromleitungsservituts ist - auch wirtschaftlich gesehen - nicht gleichbedeutend mit der Aufgabe des Eigentums an den belasteten Grundparzellen.

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E 28.9.1962, 0588/63 #1;

Beachte

y7081;