Verwaltungsgerichtshof
11.10.1963
0560/63
Die Kosten einer mit Frau und minderjährigen Kindern unternommenen Italienreise gehören auch dann in die Privatsphäre des Steuerpflichtigen, wenn dieser die Reise auch zu Gesprächen mit italienischen Geschäftspartnern benützt. *
E 11.10.1953, 0560/63 #1;
y6461;