Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.02.1964

Geschäftszahl

0511/63

Rechtssatz

Die Unterbrechung eines Betriebes während des Zeitraumes von etwa einem Monat ist innerhalb des Zeitraumes gelegen, der üblicherweise erforderlich ist, um die Betriebsaufnahme durch einen neuen Betriebsinhaber vorzubereiten. Sie schließt die Betriebsnachfolge durch den neuen Betriebsinhaber nicht aus. (Hinweis E 22.2.1961, 1375/58).