Verwaltungsgerichtshof
02.03.1964
0510/63
GRS wie VwGH Erkenntnis 1961/05/30 2277/60 1
Bei Erwerbung eines Grundstückes im Wege der Zwangsversteigerung ist der durch das Meistbot nicht gedeckte Anspruch des Meistbietenden nur dann und soweit der steuerbaren Gegenleistung zuzuschlagen, als das Meistbot zuzüglich der bestehen gebliebenen Rechte den Einheitswert des Grundstückes nicht übersteigt.
y20047;