Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.03.1964

Geschäftszahl

0510/63

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1961/05/30 2277/60 1

Stammrechtssatz

Bei Erwerbung eines Grundstückes im Wege der Zwangsversteigerung ist der durch das Meistbot nicht gedeckte Anspruch des Meistbietenden nur dann und soweit der steuerbaren Gegenleistung zuzuschlagen, als das Meistbot zuzüglich der bestehen gebliebenen Rechte den Einheitswert des Grundstückes nicht übersteigt.

Beachte

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