Verwaltungsgerichtshof
02.06.1964
0332/63
GRS wie 0547/53 E 17. Februar 1954 VwSlg 3305 A/1954 RS 1
Unter dem Begriff "Beschäftigung" im Paragraph 11, Absatz eins, AlVG ist eine mit einem Arbeitseinkommen verbundene Tätigkeit zu verstehen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob diese Tätigkeit auf einem Dienstverhältnis beruht oder nicht.