Verwaltungsgerichtshof
11.06.1963
0304/63
Der Landeshauptmann ist zur Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Baubewilligung nicht zuständig, wenn die Bauverhandlung kein anstandsloses Ergebnis hatte. (Hier war die Ermächtigung des Bundesministers an die Voraussetzung eines anstandslosen Verhandlungsergebnisses geknüpft)