Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.1963

Geschäftszahl

0304/63

Rechtssatz

Der Landeshauptmann ist zur Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Baubewilligung nicht zuständig, wenn die Bauverhandlung kein anstandsloses Ergebnis hatte. (Hier war die Ermächtigung des Bundesministers an die Voraussetzung eines anstandslosen Verhandlungsergebnisses geknüpft)