Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.01.1964

Geschäftszahl

0160/63

Rechtssatz

Ausführungen in Widerlegung der Beschwerdeausführungen zur Frage, ob die Behörde annehmen konnte, daß für die Partei kein zwingender Grund bestand, auf die bei der Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebes vereinbarten Ausgedingsleistungen zu verzichten.