Verwaltungsgerichtshof
17.01.1964
0160/63
Ausführungen in Widerlegung der Beschwerdeausführungen zur Frage, ob die Behörde annehmen konnte, daß für die Partei kein zwingender Grund bestand, auf die bei der Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebes vereinbarten Ausgedingsleistungen zu verzichten.