Verwaltungsgerichtshof
28.02.1964
0089/63
Zu den Werbungskosten gehören auch die Kosten für die berufliche Fortbildung des Arbeitnehmers. Ausgaben für die Erwerbung der Instrumentenflugberechtigung fallen als Ausgaben für eine berufliche Spezialausbildung als Pilot unter den Begriff der steuerlich abzugsfähigen Werbungskosten. (Hinweis E 26.10.1956, 2453/54, VwSlg 1510 F/1956). *
E 28.2.1964, 0089/63 #1 VwSlg 3034 F/1964;
y6138;