Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.05.1963

Geschäftszahl

0003/63

Rechtssatz

Weisungen, Überwachungen, die Regelung der Arbeitszeit und der Arbeitsfolge und die Bestimmung des Arbeitsverfahrens können nur bei solchen Beschäftigungsverhältnissen praktisch gehandhabt werden, die durch eine dauernde persönliche Berührung der Beteiligten gekennzeichnet sind.