Verwaltungsgerichtshof
28.04.1964
2151/62
Ein Steuerbescheid, mit dem zwar keine Steuer vorgeschrieben, aber ein Verlust aus Gewerbebetrieb ziffernmäßig festgestellt wird, ist im Verwaltungsverfahren mit Berufung anfechtbar. Gegen eine die Berufung abweisende Entscheidung ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zulässig.