Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1964

Geschäftszahl

2151/62

Rechtssatz

Ein Steuerbescheid, mit dem zwar keine Steuer vorgeschrieben, aber ein Verlust aus Gewerbebetrieb ziffernmäßig festgestellt wird, ist im Verwaltungsverfahren mit Berufung anfechtbar. Gegen eine die Berufung abweisende Entscheidung ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zulässig.