Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.1963

Geschäftszahl

1912/62

Rechtssatz

Die in Erfüllung der Pflicht zur Hilfeleistung nahen Familienangehörigen zumutbaren Handreichungen müssen von diesen nicht tatsächlich erbracht werden; es geht vielmehr nur darum, die bezeichneten Handreichungen als solche zu charakterisieren (Hinweis E 23.6.1961, 711/59).