Verwaltungsgerichtshof
03.10.1963
1912/62
Die in Erfüllung der Pflicht zur Hilfeleistung nahen Familienangehörigen zumutbaren Handreichungen müssen von diesen nicht tatsächlich erbracht werden; es geht vielmehr nur darum, die bezeichneten Handreichungen als solche zu charakterisieren (Hinweis E 23.6.1961, 711/59).