Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.03.1963

Geschäftszahl

1835/62

Rechtssatz

Ausführungen bezüglich der Bemessung der Beitragsgrundlage, wenn nach der Bestimmung des in Betracht kommenden Kollektivvertrages der Garantielohn des Dienstnehmers durch Berechnung eines Prozentzuschlages auf den Konsum der Gäste aufgebracht wird, Überschüsse der Umsatzprozente über den Garantielohn dem Dienstnehmer gebühren, der Dienstgeber aber von der Anrechnung eines Prozentschlages auf den Konsum der Gäste absieht.