Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.1963

Geschäftszahl

1782/62

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Frage, welche Anforderungen (Paragraph 8, KOVG 1957) maßgebend sind, hat die entscheidende Behörde erforderlichenfalls ein Gutachten eines medizinischen Sachverständigen einzuholen.