Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.1963

Geschäftszahl

1723/62

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie P 0173/51 E 2. April 1952 RS 1

Stammrechtssatz

Der ohne Beifügung von Ablehnungsgründen gestellte Antrag, einen anderen Sachverständigen zu bestellen, ist nicht als Ablehnungsantrag, sondern als Beweisantrag zu werten.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1963:1962001723.X01