Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.02.1963

Geschäftszahl

1663/62

Rechtssatz

Es ist nicht schlüssig aus Feststellungen des Finanzamtes über ein Einkommen in einem Jahr und Angaben über das Bruttoeinkommen in einem anderen Jahr einen Schluß auf die Lebensführungsmöglichkeit im darauffolgenden (dritten Jahre) zu sehen.