Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.05.1963

Geschäftszahl

1604/62

Rechtssatz

Ein Antrag auf Zuerkennung von erhöhten Werbungskosten auf der Grundlage, daß die VERPFLEGUNGSKOSTEN außerhalb des Dienstortes mit denen am Dienstort zu besonders günstigen Bedingungen verglichen werden (Werkskantine), rechtfertigt nicht die Anerkennung erhöhter Werbungskosten für die Verpflegung außerhalb des Dienstortes.

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E 7.5.1963, 1604/62 #3;

Beachte

y6000;

yk8752