Verwaltungsgerichtshof
07.05.1963
1604/62
Ein Antrag auf Zuerkennung von erhöhten Werbungskosten auf der Grundlage, daß die VERPFLEGUNGSKOSTEN außerhalb des Dienstortes mit denen am Dienstort zu besonders günstigen Bedingungen verglichen werden (Werkskantine), rechtfertigt nicht die Anerkennung erhöhter Werbungskosten für die Verpflegung außerhalb des Dienstortes.
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E 7.5.1963, 1604/62 #3;
y6000;
yk8752