Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.09.1963

Geschäftszahl

1593/62

Rechtssatz

Ein Kaufmann ist weder nach handelsrechtlichen noch nach steuerrechtlichen Vorschriften verpflichtet, die für Kundenanzahlungen bereits entrichtete Umsatzsteuer zu AKTIVIEREN, wenn er seinerseits bis zum Bilanzstichtag eine Gegenleistung noch nicht erbracht hat.

*

E 20.9.1963, 1593/62 #1;

Beachte

y4604;

yk4861

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1963:1962001593.X01