Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1962

Geschäftszahl

1500/62

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2370/55 E 16. Mai 1956 VwSlg 1430 F/1956 RS 2

Stammrechtssatz

Nach ständiger Lehre und Rechtsprechung kann von einem Sanierungsgewinn nur bei allgemeinen Sanierungsmaßnahmen zugunsten notleidender, dh vor dem wirtschaftlichem Zusammenbruch stehender Unternehmer gesprochen werden.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1962:1962001500.X01