Verwaltungsgerichtshof
05.12.1962
1469/62
GRS wie 2243/61 E 29. Jänner 1964 RS 2
Daß das innere Ausmaß der Bescheidbegründung durch das von der Rechtsordnung anerkannte Rechtschutzinteresse bestimmt ist, gilt auch für Ermessensentscheidungen.