Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.1963

Geschäftszahl

1297/62

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0304/63 E 11. Juni 1963 VwSlg 6051 A/1963 RS 1

Stammrechtssatz

Der Landeshauptmann ist zur Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Baubewilligung nicht zuständig, wenn die Bauverhandlung kein anstandsloses Ergebnis hatte. (Hier war die Ermächtigung des Bundesministers an die Voraussetzung eines anstandslosen Verhandlungsergebnisses geknüpft)