Verwaltungsgerichtshof
31.01.1963
1297/62
GRS wie 0304/63 E 11. Juni 1963 VwSlg 6051 A/1963 RS 1
Der Landeshauptmann ist zur Erteilung einer eisenbahnrechtlichen Baubewilligung nicht zuständig, wenn die Bauverhandlung kein anstandsloses Ergebnis hatte. (Hier war die Ermächtigung des Bundesministers an die Voraussetzung eines anstandslosen Verhandlungsergebnisses geknüpft)