Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.07.1963

Geschäftszahl

1242/62

Rechtssatz

Eingaben um Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung von Verwaltungsgerichtshofbeschwerden sind samt ihren Beilagen gebührenpflichtig, auch wenn für das Verfahren vor dem VwGH das Armenrecht bewilligt worden ist.